ALBERS Kanzlei für Versicherungsberatung

Beratender Betriebswirt  · Versicherungsberater · Rentenberater*

*Rentenberatung für betriebliche Altersversorgung, gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung
Betriebswirtschaftliche und rechtliche Beratung in Versicherungsangelegenheiten
Außergerichtliche Vertretung gegenüber Versicherungsunternehmen
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Geschützte Berufsbezeichnung: 

Versicherungsberater (§ 34e GewO):

(1)    Wer gewerbsmäßig Dritte über Versicherungen beraten will, ohne von einem Versicherungsunternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil zu erhalten oder von ihm in anderer Weise abhängig zu sein (Versicherungsberater), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer. (...) Die Erlaubnis beinhaltet die Befugnis, Dritte bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag im Versicherungsfall rechtlich zu beraten und gegenüber dem Versicherungsunternehmen außergerichtlich zu vertreten. ...
...

(3)     Versicherungsberater dürfen keine Provision von Versicherungsunternehmen entgegennehmen.  …

Beratung statt Verkauf

Der Versicherungsberater ist Sachverständiger sowie neutraler und unabhängiger Berater in allen Versicherungsfragen. Wir bieten eine von Provisionen und Vertriebsinteressen unabhängige Versicherungsberatung. Das bedeutet, dass Sie Informationen bspw. auch über Produkte von Versicherern erhalten, die nicht mit Versicherungsmaklern, Mehrfach-Agenten oder Vertretern zusammenarbeiten. Unsere Beratung ist daher nicht an Produkte bestimmter Vertriebskanäle gebunden, sondern schließt auch im Direktvertrieb (Internet, Postvertrieb) oder über Ausschließlichkeitsorganisationen (Vertreter) angebotene Versicherungslösungen mit ein.

Vergütung statt Provision

Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage einer Vergütungsvereinbarung. Das gewährleistet eine Beratung unabhängig von wirtschaftlichen Intereressen des Versicherungsvertriebes. Das gezahlte Honorar amortisiert sich jedoch i.d.R. in kurzer Zeit. Warum? Ein Ziel unserer Beratung ist es, Ihre bestehenden Versicherungen um überflüssige und/oder doppelt versicherte Leistungen zu reduzieren. Allein hierdurch ergeben sich vielfach Prämieneinsparungen, die unsere Vergütung mehrfach übersteigen. Information zum Honorar

Zu unseren Aufgaben gehört

    die individuelle Risikoanalyse unserer Mandaten,

    die Durchsicht und Bewertung vorhandener Versicherungen,

    das Zusammenstellen von preis-/leistungsgerechten Versicherungskonzepten,

    das Aufzeigen und Schließen von Versorgungslücken,

    das Führen von Verhandlungen mit Ihrem Vermittler und Versicherer über Bedingungen und
       Beiträge,

    die Unterstützung bei der Korrespondenz mit Versicherern (Kündigungen,
        Vertragsumstellungen, etc.),

    Rat und Auskunft im Versicherungsfall sowie

    rechtlicher Beistand und außergerichtliche Vertretung im Versicherungsfall.


Weitere Vorgehensweise hier!

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