Geschützte
Berufsbezeichnung:
Rentenberater (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Rechtsdienstleistungsgesetz):
(1)
Natürliche und juristische Personen sowie Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit,
die bei der zuständigen Behörde registriert sind (registrierte Personen), dürfen
aufgrund besonderer Sachkunde Rechtsdienstleistungen in folgenden Bereichen
erbringen:...
2.Rentenberatung
auf dem Gebiet der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, des
sozialen Entschädigungsrechts, des übrigen Sozialversicherungs- und
Schwerbehindertenrechts mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente sowie der
betrieblichen und berufsständischen Versorgung
Rentenberater
sind
behördlich im Rechtsdienstleistungsregister registriert,
als Bevollmächtigte vor dem Sozialgericht und Landessozialgericht
vertretungsbefugt (§ 73 Abs. 2 Nr. 3 SGG)
unabhängige Vertreter der Interessen Ihrer Mandanten
Vergütung
statt Provision
Die Vergütung erfolgt
auf der Grundlage einer
Vergütungsvereinbarung. Das gewährleistet eine unabhängige Beratung.
Information zum Honorar
Zu unseren Aufgaben
als Rentenberater gehören
Betriebsrenten
Berufsständische Versorgungen,
Gestaltung einer individuellen Altersversorgung
Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei Fragen zur betrieblichen
Altersvorsorgung
Beratung zur gesetzlichen Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung
jeweils mit Bezug zur gesetzlichen Rente
Weitere Vorgehensweise
hier!
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