ALBERS Kanzlei für Versicherungsberatung

Beratender Betriebswirt  · Versicherungsberater · Rentenberater*

*Rentenberatung für betriebliche Altersversorgung, gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung
Betriebswirtschaftliche und rechtliche Beratung in Versicherungsangelegenheiten
Außergerichtliche Vertretung gegenüber Versicherungsunternehmen
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Geschützte Berufsbezeichnung: 
Rentenberater (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Rechtsdienstleistungsgesetz):

(1) Natürliche und juristische Personen sowie Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit, die bei der zuständigen Behörde registriert sind (registrierte Personen), dürfen aufgrund besonderer Sachkunde Rechtsdienstleistungen in folgenden Bereichen erbringen:...

2.Rentenberatung auf dem Gebiet der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, des sozialen Entschädigungsrechts, des übrigen Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrechts mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente sowie der betrieblichen und berufsständischen Versorgung

Rentenberater sind

    behördlich im Rechtsdienstleistungsregister registriert,

    als Bevollmächtigte vor dem Sozialgericht und Landessozialgericht vertretungsbefugt (§ 73 Abs. 2 Nr. 3 SGG)

    unabhängige Vertreter der Interessen Ihrer Mandanten

Vergütung statt Provision

Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage einer Vergütungsvereinbarung. Das gewährleistet eine unabhängige Beratung. Information zum Honorar

Zu unseren Aufgaben als Rentenberater gehören

    Betriebsrenten

    Berufsständische Versorgungen,

    Gestaltung einer individuellen Altersversorgung

    Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei Fragen zur betrieblichen Altersvorsorgung

    Beratung zur gesetzlichen Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung jeweils mit Bezug zur gesetzlichen Rente

 

Weitere Vorgehensweise hier!

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