ALBERS Kanzlei für Versicherungsberatung

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Garantierte Beitragsrendite der privaten Rentenversicherung 2011 unterhalb der langfristigen Inflationsrate
Die garantierte Beitragsrendite liegt für den Mustervertrag einer aufgeschobenen Leibrente mit 1,39% im arithmetischen sowie 1,35% im gewichteten Durchschnitt in etwa auf Vorjahresniveau und weiterhin unter der langfristigen Inflationsrate von rund 2,5% p.a.. Höchster beobachteter Wert der garantierten Beitragsrendite: 1,95%, niedrigster beobachteter Wert: 0,72% (!)   

Die prognostizierte Beitragsrendite beträgt durchschnittlich 3,81%, im gewichteten Durchschnitt 3,71%. Der höchste beobachtete Wert beträgt 4,95%, der niedrigste Wert 2,9%. 
Quelle für die o.a. Werte: Assekurata Überschussbeteiligung 2011, Marktanteil der beobachteten Versicherer: 83,27%
Assekurata Überschussstudie 2011 vom  24.01.2011

Urteile

BVerwG 8 C 42.09 - Urteil vom 23.06.2010 Tarifstrukturzuschlag bei Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung unzulässig

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 23.06.10 entschieden, dass Versicherer der privaten Krankenversicherung nicht berechtigt sind, von ihren Versicherungsnehmern bei deren Wechsel von einem bestehenden in einen neuen Tarif einen allgemeinen Tarifstrukturzuschlag zur Grundprämie zu erheben. ... Die Erhebung eines Tarifstrukturzuschlags für Versicherungsnehmer der privaten Krankenversicherung bei Tarifwechsel verstößt gegen zwingendes Versicherungsvertragsrecht. Danach erwirbt der Versicherungsnehmer mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages das Recht, dass der vom Versicherer bei Vertragsbeginn festgestellte Gesundheitszustand im Fall eines Tarifwechsels für die Risikoeinstufung im neuen Tarif maßgeblich bleibt. Die Erhebung eines pauschalen Risikozuschlags aus Anlass des Tarifwechsels ist unzulässig. BVerwG 8 C 42.09 - Urteil vom 23. Juni 2010

Pressemeldung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig v. 23.06.2010 in Sachen Allianz Private Krankenversicherung

Dies ist nach Ansicht von Stefan Albers, Versicherungs- und Rentenberater, eine wegweisende Entscheidung zum Verbraucherschutz in der Privaten Krankenversicherung. Das gesetzliche Tarifwechselrecht in der PKV bleibt dem Versicherten somit erhalten.

Pressemitteilung

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